Liebe Patienten,
seit dem 24.04.2021 reicht das Tragen von medizinischen Masken nicht mehr aus. Es muss sich dabei um eine FFP2-Maske handeln.
Ausnahmen von der Pflicht zum Tragen eines Mundschutzes sieht der Gesetzgeber nur für Kinder bis zum 6. Geburtstag vor, sowie für Patienten mit Vorerkrankungen und ärztlichem Attest zur Befreiung vom Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Patienten, die aus medizinischen Gründen, die Maske bei der Therapie nicht tragen können, müssen einen tagesaktuellen negativen Corona-Test vorweisen, der von offizieller Seite bestätigt ist (Testzentrum).
Patienten zwischen dem 6. und 15. Lebensjahr dürfen auch einfache, medizinische Masken tragen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis,
Eurer Team Nellen